Hausverwaltung Tuttlingen: Im Herzen der Medizintechnik
Die Verwaltung von Wohnanlagen, Gewerbeimmobilien, vermieteten Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnung stellt die Kerngebiete einer gut aufgestellten Hausverwaltung dar. Unter dem sogenannten Hausverwalter (oder auch Property Manager) versteht man im Allgemeinen die Person, die Objekte im Eigen- oder Fremdbestand verwaltet. Das Leistungsspektrum des Hausverwalters bestimmt sich in erster Linie aus dem geschlossenen Verwaltervertrag. Ursache hierfür ist, dass es derzeit keinen gesetzlich geregelten Aufgabenkatalog gibt. Um Ihnen dennoch einen Einblick in die unterschiedlichen Felder der Hausverwaltungstätigkeit zu bieten, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Arten der Immobilienverwaltung
1. WEG-Verwaltung
Bei der sogenannten “WEG-Verwaltung” handelt es sich um die Verwaltung von “Wohneigentumsgemeinschaften”. WEG`s gibt es in der Regel vor Allem bei Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Gewerbeobjekten. Die wichtigste Grundlager jeder WEG ist die sog. “Teilungserklärung” in welcher die Regeln für das Miteinander der Eigentümer untereinander regelt. Eigentümer, welche Teil einer WEG sind haben besondere Rechte und Pflichten. Hierbei bedarf es einer Instanz die, die Einhaltung der Rechte und Pflichten gewährleistet. Oftmals übernimmt die Aufgabe der Verwaltung einer der Eigentümer. Ist dies nicht der Fall, wird ein professioneller Hausverwalter mit dem Management beauftragt.
2. Mietverwaltung
Die sogenannte “Mietverwaltung” befasst sich vorwiegend mit der Betreuung der Mieter im Auftrag des Vermieters. Der genaue Umfang der Mietverwaltung bestimmt sich in erster Linie aus dem Verwaltervertrag. Zu den zentralen Aufgaben dieser Verwaltungsart zählt die Suche nach geeigneten Mietern, die Überprüfung der Bonität, die Beauftragung von Dienstleistern sowie die regelmäßige Überprüfung und Optimierungen der Mietverhältnisse. Abhängig vom jeweiligen Verwaltervertrag kann die Mietverwaltung auch die Bauleitung bei Instandhaltungsmaßnahmen beinhalten.
3. Gewerbeverwaltung
Die “Gewerbeverwaltung” befasst sich mit dem Management von vermieteten Gebäuden, Gewerbeeinheiten oder Gebäudeteilen. Hierunter fallen beispielsweise Gewerbeparks, Bürokomplexe, Ärtzehäuser, Lagerhallen und Fabrikgebäude. Wie auch bei der oben beschriebenen “Mietverwaltung” vertritt der Verwalter hierbei den Eigentümer und kümmert sich in dessen Auftrag um die laufende Verwaltung der Mietverhältnisse. Beispiele für diesen Aufgabenbereich sind: Erstellung der Betriebskostenabrechnungen, laufenden Optimierung der Mietverhältnisse sowie die technische Verwaltung der Immobilie.
Über den Standort Tuttlingen
Der Standort Tuttlingen verfügt über besondere Eigenschaften, die Ihn deutlich von anderen Mittelzentren abhebt. Insbesondere der Ruf als das “Weltzentrum der Medizintechnik” haben der 36.000-Einwohner große Stadt zur internationalen Bekanntheit und einer starken Beschäftigungsquote verholfen.
Die Stadt besteht zum einen aus der Kernstadt sowie zahlreichen angrenzenden Gemeinden, die aufgrund der stetigen Bautätigkeit immer mehr mit dieser zu “verwachsen” scheinen. Dies gilt insbesondere für die Gemeinden Möhringen, Wurmlingen und Nendingen. Das zunehmende Wachstum der Stadt ist unter anderem der vergleichsweisen hohen Beschäftigungsquote und der starken Wirtschaft zu verdanken.
Wirtschaftsstruktur des Standortes
Der Standort Tuttlingen beheimatet über 1900 Unternehmen. Diese weisen sehr unterschiedliche Größen auf und reichen von einzelnen Selbständigen bis hin zu großen. internationalen Unternehmen wie Aesculap oder Karl-Storz. Über 600 der ansässigen Unternehmen sind Teil der Medizintechnikbranche, für die der Standort weltweit bekannt ist. Neben diesem Wirtschaftssektor, beheimatet die Kreisstadt diverse Maschinenbaubetriebe sowie Bauunternehmen.